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Textilspielzeug - Neues aus der Normung Stand Februar 2010

 

In Art. 10 der neuen Richtlinie wird auf die besonderen Sicherheitsanforderungen des Anhangs II hingewiesen, Abschnitt V Hygiene bestimmt darin folgendes:

1. Spielzeug ist so zu gestalten und herzustellen, dass es die Anforderungen an Hygiene und Sauberkeit erfüllt.

2. Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten muß gereinigt werden können,

2.1 Textilspielzeug muß zu diesem Zweck waschbar sein, ausgenommen ein Mechanismus im Innern des Textilspielzeugs könnte beim Waschvorgang beschädigt werden,

2.2 das Spielzeug muß nach der Reinigung durch die Anweisungendes Herstellers die Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Diese und andere Anforderungen der Richtlinie werden in einer Neufassung der EN 71 Teil 1 im Rahmen des Kommissionsmandats berücksichtigt, die Neufassung liegt zur Zeit nur als Arbeitsdokument den CEN - und DIN- Mitgliedern der zuständigen Arbeitsausschüsse vor.

 

CEN-Dokument EN 71 Teil 1, Abschnitt 5.14 Hygiene

Jedes Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist ist so zu gestalten und herzustellen,dass es gereinigt werden kann.

Textilspielzeug muß gemäß den Anweisungen des Herstellers waschbar sein, es muß vor und nach dem Waschen mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

5.1 b) Kurzfassung

Bei Drehmomentprüfung, Zugprüfung, Fallprüfung, Schlagprüfung und Druckprüfung dürfen an dem Spielzeug keine Teile entstehen, die unabhängig von ihrer Position vollständig in den Zylinder nach 8.2 passen oder zugängliche scharfe Kanten oder zugängliche scharfe Spitzen aufweisen.

5.2 b) Kurzfassung

Weichspielzeug, das kleine Teile enthält usw., die in den Prüfzylinder passen muß so umhüllt sein, dass nach der Zug-und Nahtprüfung ein Prüffinger nicht in Öffnungen eindringen kann.

5.2 c) Kurzfassung

Weichspielzeug muß wenigsten eine Umhüllung aufweisen, es darf nicht möglich sein nach der Zugprüfung und der Naht- und Materialprüfung einen Prüfstab von 12 mm Durchmesser in eine Öffnung der Naht ohne Druck einführen zu können.

Textilspielzeug mit Mechanismus, der durch einen Waschvorgsang beschädigt werden könnte, muß wenigsten oberflächlich gereinigt werden können.

 

Definition Textilspielzeug (EN 71-1 neu):

Spielzeug, das vollständig aus Textil besteht mit Ausnahme von Füllmaterial und kleinen Teilen oder Verzierungen, die außen angenäht sind oder anhaften ( wie Augen oder Nasen).

 

Anmerkung 1

Die Anzahl der Waschvorgänge bleibt der Normungsdiskussion vorbehalten, zur Zeit werden Laborversuche durchgeführt.

 

Anmerkung 2

Der Leitlinienentwurf vom 20.01.2010 ( GUIDANCE DOCUMENT ON THE APPLICATION OF DIRECTIVE 2009/48/EC ON THE SAFETY OF TOYS) erläutert die Zielsetzung der Richtlinienanforderung und definiert u.a. Textilspielzeug. Der Entwurf kann angefordert werden.

 

Literaturhinweise*

  • Fachbericht 125 Klassifizierung von Spielzeugkategorien
  • Leitlinie Nr. 4 Bestimmung der Zuordnung zum Anwendungsbereich der Richtlinie.
  • Leitlinie Nr. 6 Kriterien für die Unterscheidung zwischen Puppen für erwachsene Sammler undSpielzeug.
  • Leitlinie Nr. 11 Beispiele für Zuordnung von Spielzeug zu Altersgruppen.
  • Entwurf Leitlinie zur Anwendung der RL 2009/48/EG vom 20.01.2010

 

Rolf Fischer, Haan, 25.02.2010

* Die Ausführungen stehen unseren Mitgliedern im Bereich "Normen" zur Verfügung.