Stand der Umsetzung der Richtlinie 2009/48/EC in das nationale Recht der Schweiz.
Ergebnis der Korrespondenz mit zuständigen schweizer Behörden:
Die Neufassung der schweizerischen Spielzeugverordnung wird voraussichtlich erst gegen Mitte 2012 in Kraft treten.
Deshalb gelten die Übergangsfristen (chemische Anforderungen ausgenommen) der Richtlinie für die Schweiz zunächst mal nicht. Hinsichtlich der chemischen Eigenschaften wird angestrebt, einen „Gleichstand“ in Kürze herzustellen.
Zur Zeit gilt immer noch die Spielzeugverordnung vom 27.03.2002 (mit Stand vom 01.02.2011). Internet: http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/817.044.1.de.pdf
Die Sicherheitsanforderungen an Spielzeug werden in der künftigen Spielzeugverordnung materiell identisch mit denen der neuen Spielzeugrichtlinie sein.
November 2011/Fischer
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